Aufgaben der Schulleitung: Absatz 1
Die Schulleitung ist für die administrative, personelle und
finanzielle Führung und zusammen mit der Schulkonferenz für
die
pädagogische Führung und Entwicklung der Schule verantwortlich.
Die Schulleitung orientiert sich am Schulprogramm. Sie führt
Besuche in den Klassen durch.
Absatz 2
Die Schulleitung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a. in eigener Kompetenz:
1. Administrative und personelle Führung der Schule,
2. Mitwirkung bei Personalgeschäften der Schulpflege,
3. Durchführung von Mitarbeitergesprächen und Mitwirkung
bei der Mitarbeiterbeurteilung,
4. Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den Klassen,
5. Förderung und Koordination der Weiterbildung der Lehrpersonen,
6. Verwaltung der an die Schule zugeteilten Mittel,
7. Leitung der Schulkonferenz.
b. unter Mitwirkung der Schulkonferenz:
1. Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Schule,
2. Festlegen von besonderen Unterrichts- und Organisationsformen
wie Projektwochen, Klassenlager, Exkursionen,
3. Festlegen der Stundenpläne. |